Satzung „OTA“ Stand: 3/2006
§ 1.0 Eintritt in das „OTA“ Eintreten kann jeder interessierte Opel und nicht Opel-Fahrer/in, vorausgesetzt es spricht nichts Grundsätzliches dagegen. Durch Unterschrift auf einem auszufüllenden Eintrittsformular erkennt er diese Satzung ausdrücklich an. Über den Beitritt von Neuen Mitgliedern wird nach einer dreimonatigen Probezeit abgestimmt. Diese Abstimmung findet unter Ausschluss des/der neuen Mitglied´s/Mitglieder statt. Um Neumitglieder in die 3 Monatige Probezeit aufzunehmen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ! Der Vorstand kann auf Verlangen der Mitglieder ( 2/3 Mehrheit) die Clubgröße in der Anzahl der Mitglieder begrenzen. Es gilt eine Probezeit von 3 Monaten für Neumitglieder! § 2.0 Teambeiträge Wer in das „Opel-Team-Aerzen“ eintritt, entrichtet bei dem Kassenwart eine einmalige Aufnahmegebühr von 8,-EURO bei der Unterschrift auf der Beitrittserklärung . Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 8,-EURO für alle Mitglieder. Zahlungsweise ist viertel jährlich per Barzahlung auf dem Teamtreffen oder per Überweisung bzw. Einzug zu entrichten. Das Kassenbuch ist jeder Zeit einsehbar von Teammitgliedern. Beim Austritt entstehen keinerlei Ansprüche aus bereits gezahlten Beiträgen. Sollte das „Opel-Team Aerzen“ sich mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder auflösen, so wird die gesamte Clubkasse dem Kindergarten in Aerzen zur Verfügung gestellt § 3.0 der Vorstand Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:-Erster Vorsitzender -Zweiter Vorsitzender -Schriftführer -Kassierer/ Kassenwart -WebmasterDie Kasse sollte 1 mal Jährlich von zwei Kassenprüfern geprüft werden. Zusatz: In den Vorstand kann nur Jemand gewählt werden, wenn er mindesten ein Jahr dem „Opel-Team Aerzen“angehört. § 4.0 Abstimmungen Bei allen Abstimmungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern erforderlich. Die Mitgliederzahl muß auch über 50% betragen. Bei Abstimmung – Remis werden Enthaltungen als Nein Stimme gewertet. § 5.0 Teamsitzungen/Versammlungen Teamsitzungen/Versammlungen finden jeden 1. Sonntag im Monat und nach Bedarf statt. Zu Jahreshauptversammlungen wird schriftlich eingeladen. Treffpunkt und Uhrzeit sind aus den Veranstaltungsblättern zu entnehmen. § 6.0 Austritt Eine Austrittserklärung ist schriftlich beim Vorstand vorzulegen. Austritt ist nur dann möglich, wenn alle ausstehende Beträge entrichtet worden sind ! § 7.0 Haftung Das „Opel-Team-Aerzen“ übernimmt für seine Mitglieder keinerlei Haftung. Jedes Mitglied haftet für sich selbst. § 8.0 Team-Konto Das Teamkonto wird vom Kassenwart geführt. Die Führung wird 1 mal jährlich von zwei Kassenprüfern überprüft. § 9.0 Abmahnugen Abmahnungen werden schriftlich oder mündlich an ein Mitglied gerichtet. Als Gründe sind zulässig: Verstöße gegen die Teamsatzung, Rufschädigung des Teams, Fehlverhalten auf Opeltreffen, grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr und Nichtinteresse und absolutes Nichterscheinen an Teamveranstaltung. § 10.0 Ziele des „OTA“ Das „Opel-Team-Aerzen“ verfolgt keinerlei politischen Ziele. Es soll die Geselligkeit, der Teamgeist, die Erhaltung und Pflege von Opelfahrzeugen sowie das Verständnis aller Verkehrsteilnehmer, auch Markenfremder Fahrzeugen, gefördert werden. § 11.0 Sonstiges Während der Teamsitzung sollen die Handys auf Lautlos oder Abgeschaltet werden. Sollte trotzdem ein Handy klingeln, sind 2,50 EURO in die Kasse zu entrichten. Sollte im Lautlosen zustand das Handy klingeln, kann die betreffende Person den Raum verlassen. Er braucht die 2,50 EURO nicht zahlen. |